Thomas Knapp: "Wenn einkommensschwache Familien bei den Studiengebühren auf die Verschuldung verwiesen werden, dann entspricht das in keiner Weise unserer Vorstellung von sozial verträglich“
Thomas Knapp ist vom gestrigen Urteil des VGH Mannheim zur Rechtmäßigkeit von Studiengebühren enttäuscht. Vor allem ein Aspekt der Urteilsbegründung stößt bei Knapp auf Unverständnis: "Wenn einkommensschwache Familien bei den Studiengebühren auf die Verschuldung verwiesen werden, dann entspricht das nicht unserer Vorstellung von sozial verträglich." Gleichzeitig würden aber von der Landesregierung Milliardenbeträge in die Landesbank gepumpt, so der SPD-Landtagsabgeordnete.
Thomas Knapp und die SPD-Landtagsfraktion hoffen nun auf die zuständigen Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Der Verwaltungsgerichtshof ließ aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung des Themas Studiengebühren nämlich eine Revision vor diesem zu.
Knapp machte des weiteren auf den statistisch belegbaren Sachverhalt aufmerksam, dass Studiengebühren Kinder aus einkommensschwachen Familien vom Studium abhalten und die Studiengebührendarlehen auch nach der Zinssenkung vom Frühjahr 2008 nach wie vor nur verschwindend in Anspruch genommen werden. Landesweit sind nach Angaben der Landes-Asten-Konferenz über 2.500 Klagen anhängig. Dies zeige, so der SPD-Landtagsabgeordnete, dass die Behauptung der Landesregierung, die eingeführten Studiengebühren seien sozial verträglich gestaltet, in keinster Weise zutrifft.
Timo Steinhilper