Umsatzsteuer bei Schulspeisungen durch Ehrenamtliche – Thomas Knapp informiert Schulleitungen

Veröffentlicht am 29.07.2009 in MdB und MdL

Thomas Knapp: „Die Landesregierung muss im Bundesrat endlich aktiv werden!“
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom Februar 2009 ist die Schulspeisung an einer Ganztagesschule durch einen ehrenamtlich tätigen Förderverein umsatzsteuerpflichtig. Dieses Urteil hat auch gravierende Auswirkungen auf die bisherige Organisation des Mittagstisches an Ganztagesschulen in Baden-Württemberg.

Die Landesregierung hat nach Ansicht der SPD-Landtagsfraktion die Frage nach dem notwendigen Angebot von Mittagessen im Rahmen von Ganztagsschulen sträflich vernachlässigt. Sie hat die Verköstigung als außerschulische Maßnahme bezeichnet und die Eltern und Kinder mit diesem Problem allein gelassen. Deshalb sind in Baden-Württemberg zahlreiche private Elterninitiativen entstanden, um durch ehrenamtliches Engagement an den Schulen ein Mittagessen bereitzustellen. Mit dem Urteil des Bundesfinanzhofs wird zum einen das Mittagessen für die Kinder nun noch teurer mit der Folge, dass noch mehr Kinder aus finanziellen Gründen sich nicht am gemeinsamen schulischen Essen beteiligen können.

Zum anderen wird nach Ansicht von Thomas Knapp auch das Engagement der ehrenamtlich tätigen Eltern durch die steuerbürokratischen Anforderungen einer Umsatzsteuerpflicht und des damit verbundenen Vorsteuerabzugs belastet. Die Landesregierung muss sich seiner Ansicht nach mit dieser Problematik, die durch ihre eigene Untätigkeit im Bereich der Schulspeisung in Baden-Württemberg besonders gravierend ist, dringend beschäftigen. Thomas Knapp: „Die Landesregierung muss zum einen die Schulspeisung an Ganztagsschulen als Aufgabe des Landes anerkennen und sie muss zweitens, für die jetzt bestehenden freiwilligen und ehrenamtlichen Elterninitiativen, einen Ausweg aus einer nicht zumutbaren Umsatzsteuerpflicht aufweisen.“ Dies ist bisher nicht erfolgt. Im Gegenteil. CDU und FDP lehnen es ab, überhaupt in dieser Sache, beispielsweise über den Bundesrat, tätig zu werden. Entsprechende Anträge der SPD hat die Landesregierung mit ihrer Mehrheit am 16. Juli im Finanzausschuss abgelehnt.

Auch eine Information der Ehrenamtlichen und Eltern, welche steuerlichen Gesichtspunkte bei der Schulspeisung durch Ehrenamtliche zu beachten sind, ist von der Landesregierung in dieser Sache nicht erfolgt. Aus diesem Grund hat Thomas Knapp nun alle Schulen in Pforzheim und im Enzkreis über die steuerrechtlichen Aspekte bei der Schulspeisung durch Ehrenamtliche informiert. „Wenn die Landesregierung es nicht für nötig hält in dieser Sache etwas zu unternehmen und die Eltern und Schulen zum wiederholten Male im Stich lässt“, so der pragmatische SPD-Abgeordnete, „dann kümmern halt wir von der SPD uns darum.“ Seiner Meinung nach gilt für die Schulpolitik der Landesregierung zum Ende des Schuljahres erneut: „Setzen! Sechs!“

Timo Steinhilper

 

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