Kabinettsbeschluss zur Brückenteilzeit | Mast: „Gesetzentwurf spiegelt Lebensrealität wieder, SPD bleibt am Ball“

Veröffentlicht am 13.06.2018 in Bundespolitik

Drei Wochen später als geplant hat das Kabinett heute grünes Licht für die Brückenteilzeit gegeben. Damit leitet die Bundesregierung endlich dem Bundestag ihren Gesetzentwurf zu.

„Im Wahlkampf versprochen, nun beschlossen – ich freu mich richtig, dass die Brückenteilzeit auf einem guten Weg ist.“ so Mast. „Es ist ein Gesetzentwurf, der der Lebensrealität der Menschen entspricht. Gut, dass wir von der SPD da am Ball bleiben. Die SPD-Bundestagsfraktion steht voll und ganz hinter dem Entwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.“

Die Veränderung im Teilzeitrecht bringe Beschäftigten und Unternehmen Flexibilität und nehme Druck raus. „Wer mal durchatmen möchte, sich um Kinder oder Angehörige kümmern muss oder ehrenamtlich engagieren will – der kann mit der Brückenteilzeit Arbeitszeit reduzieren und später wieder problemlos Vollzeit arbeiten“, ist Mast zuversichtlich.

Das Gesetz helfe Familien bei der Lebensplanung und schütze vor allem Frauen vor der Teilzeitfalle und damit Altersarmut. Es gelte auch für alle schon jetzt in Teilzeit Arbeitenden. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber erhöhe sich die Planungssicherheit – auch das sei ein Gewinn.

Etwa 22 Millionen Beschäftigte sollen ab 2019 einen Rechtsanspruch auf die Rückkehr in einen vorherigen Vollzeitjob bzw. die ursprünglich vereinbarte Arbeitszeit haben. Gestritten wurde bis zuletzt um die sogenannte Beweislastumkehr bei bestehenden Teilzeitverträgen. Sie verlangt von Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei Stellenneubesetzung im Unternehmen, eine klare Dokumentation wieso die Teilzeitkraft die Stelle nicht wahrnehmen können soll. Bisher musste dies der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst tun, wozu er oder sie meist nicht in der Lage ist.

Das Gesetz geht nun in die Beratungen im Bundestag, es soll vom 1. Januar 2019 an gelten.

 

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