Katja Mast: Doppelte Staatsbürgerschaft – der echte Wechsel durch Integrationsministerin eingeläutet

Veröffentlicht am 22.09.2011 in MdB und MdL

SPD-Abgeordnete unterstützt Initiative der Landesregierung

„Wir dürfen Jugendliche mit Migrationshintergrund, die bei uns fest verwurzelt sind, nicht vor die Wahl zwischen der neuen und der alten Heimat stellen. In meinen Bürgergesprächen höre ich immer wieder, dass die Entscheidungspflicht der Lebenssituation mit zwei Kulturen nicht gerecht wird“, stellt Katja Mast, SPD Bundestagsabgeordnete für die Menschen aus Pforzheim und dem Enzkreis, fest. Deshalb unterstütze ich die Initiative der Integrationsministerin Bilkay Öney (SPD), die heute im Bundesrat eingebracht wird, diese sogenannte Optionspflicht abzuschaffen.

Man kann Schwabe oder Badner sein und trotzdem in der Türkei, in Italien oder in Russland seine Heimat sehen. Diese doppelte Heimat muss auch im Staatsbürgerrecht abgebildet werden.

Die baden–württembergische Landesregierung will im Bund die Aufhebung der „Optionspflicht“ bei der Frage nach der Staatsangehörigkeit von Mitbürgern mit ausländischen Wurzeln erwirken und damit die doppelten Staatsangehörigkeit ermöglichen. Nach der bisherigen Regelung erhält jedes in Deutschland geborene Kind automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, sofern ein Elternteil seit über acht Jahren in der Bundesrepublik lebt und zudem ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. Einzige Bedingung ist, dass sich das Kind nach Vollendung der Volljährigkeit zwischen der deutschen und der ausländischen Staatsangehörigkeit zu entscheiden hat.

 

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