Kinderrechte ins Grundgesetz | Mast setzt Änderung in Leitantrag durch

Veröffentlicht am 07.12.2017 in Bundespolitik

Katja Mast hat auf dem Bundesparteitag der SPD in Berlin eine Ergänzung des Leitantrages, der die Inhalte für ergebnisoffene Gespräche für die SPD definiert, durchgesetzt. Gemeinsam mit zahlreichen Delegierten der SPD Baden-Württemberg und anderer Landesverbände sprach sie sich dafür aus, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.

„Kindern eine Zukunft geben – das ist mein Ziel. Es ist an der Zeit, die Rechte der Kinder zu stärken und zu verdeutlichen, dass sie Rechtspersönlichkeiten mit eigenen, von der Verfassung geschützten Rechten und eigenen Entwicklungserfordernissen sind.

Denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Alle, die den Jüngsten helfen und Familien unterstützen, schaffen Zukunft und verdienen unseren größten Respekt“, so Mast.

Ziel sei es gewesen, diese Forderung auch in den Katalog der Themen für ergebnisoffene Gespräche über eine Regierungsbildung aufzunehmen, so die für Familie zuständige stellvertretende Vorsitzend der SPD-Bundestagsfraktion.

Der von Mast als Delegierte eingebrachte Änderungsantrag zum Leitantrag des Parteivorstandes fand am Donnerstagabend eine deutliche Mehrheit.

 

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