Malu Dreyer & Katja Mast: Berufliche Weiterbildung als Säule des Sozialstaats stärken

Veröffentlicht am 06.08.2019 in Bundespolitik

Gastbeitrag der kommissarischen SPD-Vorsitzende Malu Dreyer und der stellvertretenden SPD-Fraktionschefin im Bundestag, Katja Mast. 

Quelle: Neue Berliner Redaktionsgesellschaft, erschienen am 06. August 2019.

Digitalisierung und technologischer Wandel verändern unseren Alltag, unsere Wirtschaft, unsere ganze Gesellschaft rasant: Wie wir kommunizieren, wie wir arbeiten, wie wir wirtschaften, wie wir Freiheit und Demokratie gestalten. Während Zukunftsforscher mit leuchtenden Augen von selbstfahrenden Autos, vollautomatisierten Hotels oder Vierstundentagen träumen, blicken andere mit Sorge auf ihren Arbeitsplatz oder fürchten sich vor Pflege-Robotern. Der Fantasie sind kaum Grenzen gesetzt. Was wirklich kommt, das wissen wir nicht. Die Zukunft lässt sich eben nicht sicher vermessen. Sicher ist nur: Der Wandel findet statt. Jetzt. Hier. Weltweit. Wir können und wollen ihn nicht aufhalten. Aber wir können und wollen ihn gestalten. Denn unser Anspruch als SPD ist seit über 155 Jahren, das Leben für die Menschen besser zu machen.

Wenn die Digitalisierung dazu beitragen kann, dann nutzen wir diese Chancen. Zum Beispiel, wenn sie dazu beiträgt, dass pflegebedürftige Menschen länger selbständig bleiben können, etwa durch intelligente medizinische Geräte. Wenn sie dazu beiträgt, Familie und Beruf besser unter einen Hut zu bringen, etwa weil sich mehr Aufgaben im Job von zuhause regeln lassen. Wenn sie dazu beiträgt, dass harte körperliche Arbeit erleichtert wird. Oder wenn sie dazu beiträgt, dass unsere Industrie und unser Mittelstand auch in Zukunft im globalen Wettbewerb erfolgreich sein können.

Um die Chancen im Sinne der Menschen zu nutzen, brauchen wir eine gute Versorgung mit schnellem Internet, eine innovative Forschung sowie ethische Regeln, etwa bei der Arbeitszeit oder dem Datenschutz. Für uns ist klar: Nicht alles, was denkbar ist, ist gut.

Was aber mindestens so wichtig ist: Wir brauchen die Zuversicht, dass es gut wird. Politik und Wirtschaft müssen den Menschen Sicherheit geben, dass sie vor den Veränderungen keine Angst haben müssen – weder im Alltag, noch im Job. Deshalb wollen wir Arbeit für alle ermöglichen und ein Recht auf Arbeit statt eines bedingungslosen Grundeinkommens schaffen. Wer arbeiten will und kann, soll ein Angebot auf Arbeit, Ausbildung oder Qualifikation erhalten. Zu keinem Zeitpunkt im Erwerbslebens sollen die Menschen allein gelassen werden. Denn uns wird die Arbeit nicht ausgehen, aber sie wird sich in vielen Bereichen fundamental verändern. Wir müssen die Menschen dabei unterstützen, sich Schritt für Schritt auf die Veränderungen einzulassen und diese zu bewältigen.

Nicht jeder hat Freude am Lernen. Nicht jeder hat Zeit oder Geld, sich neben seinem Beruf weiterzubilden. Ohne Weiterbildung werden uns aber die Fachkräfte ausgehen. Für uns ist klar: Weiterbildung zu ermöglichen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Was wir wollen, ist nicht mehr und nicht weniger als ein Recht auf Weiterbildung. Das war mit der Union bislang nicht zu machen, wir als SPD halten an dem Ziel fest.

Die Mehrzahl der Menschen, die im Jahre 2030 erwerbstätig sein werden, ist heute schon in Arbeit. Studien des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) zeigen: Unterm Strich treten keine größeren Beschäftigungsverluste auf. Für die Region Mitte-West, zu der Rheinland-Pfalz gehört, zeigen Studien, dass die Anzahl der durch die Digitalisierung zusätzlich geschaffenen Arbeitsplätze die der wegfallenden Stellen sogar leicht übersteigt. Aber die Wirtschafts- und Berufsstruktur ändert sich stark. In Baden-Württemberg zum Beispiel, wo viel verarbeitendes Gewerbe sitzt, sind 17,4 Prozent aller Arbeitsplätze vom technologischen Wandel und Digitalisierung betroffen. In der Region Tuttlingen ist es sogar jeder dritte Arbeitsplatz.

In vielen Branchen und Betrieben erleben wir bereits jetzt, wie sich Arbeitsinhalte, Produktionsabläufe und Arbeitszeitmodelle wandeln. Industrie-Arbeitsplätze werden komplexer und damit anspruchsvoller, in vielen Tätigkeiten wird analytisches und innovatives Denken neben Qualifikation und Fachwissen immer wichtiger. Wenn sich die Anforderungen an die Qualifikation von Beschäftigten ändern, dann müssen Betriebe für die Weiterbildung ihrer Belegschaft sorgen. Damit die Fachkräfte von heute auch die Fachkräfte von morgen sind. Das können nicht nur Konzernlenker steuern, denn die Bedürfnisse der Beschäftigten sind vielfältig. Darum haben wir in den Koalitionsverhandlungen durchgesetzt, dass Betriebsräte das Recht bekommen, solche Weiterbildungen in ihren Betrieben einzufordern. Sie haben nicht nur das Ohr an den Beschäftigten, sondern auch ein fundamentales Interesse, dass im Unternehmen die Arbeit weitergeht. Die Chancen der neuen Arbeit stehen nur dann allen zur Verfügung, wenn wir auch überbetriebliche Lösungen schaffen. Hierbei sind die Wirtschaft, die Kammern und Sozialpartner in der Verantwortung, gemeinsame Lösungen zu entwickeln.

Wenn Tätigkeiten durch Technologien massiv verändert oder ersetzt werden, ermöglichen wir durch das Qualifizierungschancengesetz Zeit und Geld für Weiterbildung – und zwar unabhängig von Qualifikation, Lebensalter oder Größe des Betriebs, in dem Betroffene beschäftigt sind. Kurzum: Alle, die mehr, Neues und Anderes lernen wollen oder müssen, haben einen Anspruch auf Weiterbildung, gepaart mit der Absicherung durch eine Lohnersatzleistung. Denn wer sich auf den Weg macht, beruflich auf einen neuen Weg zu gehen, soll gefördert und nicht durch Lohneinbußen benachteiligt werden. Das ist ein Paradigmenwechsel hin zur Arbeitsversicherung.

Wer dennoch seine Arbeit verliert und nach drei Monaten noch keinen neuen Job gefunden hat, erhält einen Anspruch auf eine gezielte Weiterbildungsmaßnahme und soll auf Vorschlag der SPD durch das Arbeitslosengeld für Qualifikation (ALG Q) unterstützt werden. Eine Weiterbildung mit ALG Q kann bis zu 24 Monate lang in Anspruch genommen werden. Somit steigen die Chancen, einen neuen Arbeitsplatz zu finden.

Beispiel: Michael W. hat einen Anspruch auf 12 Monate Arbeitslosengeld. Nach drei Monaten Arbeitslosigkeit beginnt er eine Qualifizierungsmaßnahme, die ein Jahr dauert. In diesem Jahr bekommt er das Arbeitslosengeld Q in gleicher Höhe wie das Arbeitslosengeld. Nach Beendigung der Qualifizierung hat Michael W. noch einen Restanspruch auf 9 Monate Arbeitslosengeld, weil der Bezug der ALG Q nicht mehr angerechnet wird. Heute würde es zur Hälfte angerechnet. Damit hat er mehr Zeit und Sicherheit, mit verbesserter Qualifikation eine neue Arbeit zu suchen.

Dafür braucht man entsprechendes Coaching. Im Idealfall mittels eines flächendeckenden, qualitativ hochwertigen Beratungsangebotes durch die Bundesagentur für Arbeit. So geht der Wandel der Arbeitslosenversicherung hin zu einer präventiven Arbeitsversicherung Hand in Hand mit dem Wandel der Bundesagentur für Arbeit zu einer Bundesagentur für Arbeit und Qualifizierung. Wir müssen direkt und proaktiv auf die Menschen zugehen und ihnen Möglichkeiten aufzeigen. Wenn man vor dem Eintreten der Arbeitslosigkeit handelt, entsteht sie erst gar nicht. So unterstützt der Sozialstaat den Wandel aktiv – damit die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute auch die von morgen sind. Gerade in stark betroffenen Branchen wie der Automobilwirtschaft.

Wenn Weiterbildung zu einem selbstverständlichen Bestandteil des Arbeitslebens werden soll, muss sie Spaß machen. Lebensbegleitendes Lernen funktioniert dann am besten, wenn es individuell angepasst und konsequent gefördert wird. Wir wollen keine vom Burn-Out gezeichnete Gesellschaft, sondern setzen einen Rahmen für gute Balance zwischen Privatleben und Arbeit. Das Rückkehrrecht in den Vollzeitjob nach einer befristeten Teilzeitarbeit ist der erste Schritt. Wer sich darüber hinaus umorientieren möchte, der soll sich eine Auszeit nehmen und ausprobieren.

Die Idee: Aus Veränderungen sollen Chancen werden. Unabhängig vom Geldbeutel ermöglicht ein persönliches Zeitkonto die individuelle Gestaltung von Pausen im Erwerbsverlauf. Nicht nur reiche Erben sollen Mut zu beruflichen Veränderungen haben dürfen. Auf einem solchen Konto lässt sich Zeit ansparen, die später im Lebenslauf mehr Freiheit ermöglicht. Durch Tarifverträge oder durch den Staat kann das Zeitguthaben dann aufgestockt und für Fort- und Weiterbildung genutzt werden.

Der Vorteil: Wenn man beispielsweise den Betrieb wechselt, gehen die Stunden nicht verloren. Sie bleiben auf dem Zeitkonto und wandern, staatlich abgesichert, mit zum neuen Arbeitgeber oder mit zur neuen Beschäftigung. Der Nutzen des persönlichen Zeitkontos besteht gleich in dreifacher Hinsicht: Auszeiten für Pflege, Kindererziehung, Qualifizierung oder die Verkürzung von Arbeitszeit werden erleichtert. Beschäftigte können so eine Weiterbildung unabhängig von ihrem Arbeitgeber in Anspruch nehmen. Wer möchte, erhält die Chance auf Vorbereitung und Umsetzung einer Unternehmensgründung.

Kurzum: Weiterbildung muss eine neue, zentrale Säule unseres Sozialstaates werden. Nur so schaffen wir es, den Wandel mit Sicherheit zu verbinden – damit aus technologischem Fortschritt auch gesellschaftlicher Fortschritt wird.

 

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