Peter Simon: "Veto gegen SWIFT ist eine Frage der Glaubwürdigkeit"

Veröffentlicht am 09.02.2010 in Europa

Peter Simon MdEuP

Derzeitiges Abkommen hebelt Grundrechte aus und verstößt gegen europäische Datenschutzstandards

Im Vorfeld der morgigen Plenums-Debatte über das umstrittene SWIFT-Abkommen, das den USA Zugriff auf Daten europäischer Bankkunden gewährt, spricht sich der baden-württembergische SPD-Europaabgeordnete PETER SIMON klar für eine Ablehnung aus: "Natürlich ist die Zusammenarbeit mit den USA im gemeinsamen Kampf gegen den Terrorismus wichtig. Aber deswegen können wir doch nicht einfach die Grundrechte aushebeln. Es ist deshalb eine Frage der Glaubwürdigkeit des Europäischen Parlaments und der sozialdemokratischen Fraktion, dass wir keinem Abkommen zustimmen, das die Grundrechte auf derart eklatante Weise verletzt."

Der Innenausschuss des Europäischen Parlaments hatte das Abkommen zwischen der EU und den USA zur Weitergabe von Finanztransaktionsdaten am letzten Donnerstag wegen mangelnder Transparenz seitens der Kommission und des Rats sowie datenschutzrechtlicher Bedenken abgelehnt. So fehlen z. B. geeignete Rechtsschutzmöglichkeiten für die Betroffenen. "Bis heute liegen uns nicht alle Details zum Datentransfer mit den USA vor.

Es kann doch nicht angehen, dass wir vergleichbare Grundrechtsverstöße in anderen Ländern dieser Welt zu Recht mit entsprechenden Resolutionen verurteilen, dann aber die Meßlatte vor der eigenen Haustür auf einmal niedriger hängen und niedrigere Schutzstandards anlegen." so SIMON, der diese Meinung auch während der Diskussion innerhalb der S&D-Gruppe zum Ausdruck brachte, weiter. "Ich hoffe deshalb, dass das Plenum der Empfehlung des Innenausschusses folgt und dem Abkommen in seiner jetzigen Form endgültig eine Absage erteilt. Danach gilt es dann, ein rechtsverbindliches internationales Datenschutzabkommen mit den USA auf den Weg zu bringen, das auf europäischen Datenschutzstandards beruht."
Nach einer Debatte am 10. Februar 2010 wird das Plenum am 11. Februar über das Abkommen entscheiden.

Hintergrund: Seit den Terroranschlägen am 11. September 2001 haben die USA über die Datentransfergesellschaft SWIFT Zugriff auf Banküberweisungsdaten europäischer Bürger, Unternehmen und Institutionen. Weder Datenschutzexperten, Banken noch Kunden wurden jedoch darüber informiert. Nachdem der Fall Ende 2006 an die Öffentlichkeit gelangte, soll nun erstmals ein Abkommen zwischen der EU und den USA den Amerikanern die Befugnis geben, Daten der Europäer im Rahmen ihres Programms zum Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus zu nutzen.

Dieses Übergangsabkommen vom Rat für Justiz und Inneres wurde trotz des Widerstandes des Europäischen Parlaments am 30. November 2009, einen Tag vor Inkrafttreten des Lissabonvertrags, unterzeichnet. Es soll ab 1. Februar 2010 für 9 Monaten gelten. Erst mit Abschluss wird das Abkommen jedoch völkerrechtlich bindend. Da das Abkommen unter den alten Verträgen formell nicht abgeschlossen wurde, muss nach Artikel 218 des Lissabonvertrags nun das Europäische Parlament zustimmen. Verweigert es seine Zustimmung, ist der Abschluss des Abkommens nicht möglich.

Für weitere Informationen: Büro Peter Simon, Tel. 0032 2 2849558 (Brüssel)
oder 0033 3 88175558 (Straßburg)

 

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Katja Mast