Viel mehr als nur ein Symbol – warum Kinderrechte im Grundgesetz ein Gewinn für alle sind

Veröffentlicht am 23.05.2018 in Reden/Artikel

Namensbeitrag von Katja Mast in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ-Einspruch) 

Kinderrechte ins Grundgesetz? Reine Symbolik! Überflüssig! Passen nicht in die Systematik! So oder so ähnlich lautet die Kritik, die man als Befürworterin einer Verfassungsänderung gelegentlich zu hören bekommt. Ein Autor bezeichnete sie sogar als „überflüssiges Dekor“.

Seit 1992 gilt die UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. So lange läuft auch die Diskussion über die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz. Dass intensiv debattiert, gerungen und manchmal auch gestritten wird, ist gut. Grundrechte ändert man nicht einfach mal so zwischen der Mietpreisbremse und dem Bundeshaushalt. Dafür braucht es eine breite Debatte.

Inzwischen ist die Kritik leiser und die Unterstützung für Kinderrechte im Grundgesetz größer geworden. Ein breites Bündnis von Verbänden, Parteien und Organisationen macht sich für eine Verfassungsänderung stark. Auch eine große Mehrheit der Bevölkerung steht laut Umfragen hinter dem Vorhaben. Zuletzt ist sogar gelungen, die Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz im Koalitionsvertrag festzuschreiben und zwar als Grundrecht und nicht nur als Staatsziel. Das ist der gesamten SPD und mir persönlich ein zentrales Anliegen.

Und vielleicht fragen auch Sie sich: Wozu? Ich will anhand der geläufigsten Kritikpunkte verdeutlichen, warum wir Kinderrechte im Grundgesetz brauchen und warum sie ein Gewinn für alle sein können.

Dass Kinderrechte im Grundgesetz eher symbolischen Charakter haben, weil Kinder ohnehin schon Träger von Grundrechten sind, klingt zunächst einleuchtend. Doch ganz so einfach ist es nicht. In unserer Verfassung werden Kinder nämlich nicht als Rechtssubjekt, sondern nur als Objekt des Elternrechts genannt (Art. 6 GG). Und damit werden diese Grundrechte immer im Spannungsverhältnis zum sogenannten Elternrecht definiert. Das Kindergrundrecht selbst lässt sich erst durch eine komplizierte Auslegung und Kombination anderer Verfassungsnormen herleiten. Und das ist ein Problem, denn diese komplizierte Auslegung führt zu einem nicht unerheblichen Umsetzungsdefizit. Es geht also nicht um Symbolik, sondern um eine klare und eindeutige Formulierung, damit Kinderrechte bei der Anwendung in der Verwaltung, bei Gericht und Gesetzgebung bessere Berücksichtigung finden.

Kinderrechte im Grundgesetz sind nicht überflüssig, sondern sie werden ihre Wirkung – zwar nicht überall sofort – dafür aber auf lange Sicht umso nachhaltiger entfalten: Im Jugendhilferecht wie im Straßenverkehrsrecht, in Kita und Schule genauso wie im Baurecht. Natürlich entstehen durch eine Grundgesetzänderung nicht sofort neue Spielplätze, mehr Zebrastreifen oder wird Kinderarmut auf einen Schlag beseitigt. Hier substanzielle Fortschritte zu erzielen bleibt Aufgabe konkreter Politik im Bund, in den Ländern und in den Kommunen. Aber Kinderrechte im Grundgesetz würden eine starke Basis für eine gute Politik für Kinder schaffen, die handelnden Akteure stärker in die Pflicht nehmen und all diejenigen stärken, die sich für die Interessen von Kindern einsetzen.

Das sind in der Regel vor allem die Eltern. Die Sorge mancher, die Stärkung der Kinderrechte könnte eine Schwächung der Elternrechte bedeuten, ist auf den ersten Blick nachvollziehbar, aber aus meiner Sicht unbegründet. Denn oft wird übersehen, dass Artikel 6 nicht einfach ein (Eltern-)Recht am Kind ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in zahlreichen Entscheidungen immer wieder deutlich gemacht, dass dieses Recht ein Pflicht-Recht zum Wohl des Kindes ist. Und genau dieses Wohl des Kindes würde durch die Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz gestärkt. Dadurch erhalten Eltern bessere Voraussetzungen um die Rechte ihrer Kinder durchzusetzen. Kinderrechte stärken also nicht nur Kinder, sondern auch ihre Eltern und damit die ganze Familie.

Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD ist festgehalten, dass eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Bund und Ländern bis spätestens 2019 einen Vorschlag erarbeiten wird. Aufgabe dieser Arbeitsgruppe wird es sein, Kinderrechte sinnvoll und harmonisch in das Dreiecksverhältnis von Eltern, Kind und Staat einzufügen. Für alle Beteiligten ist dabei klar: Das Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung der Kinder – ausgerichtet am Wohl der Kinder – bleibt ebenso bestehen wie die im Grundgesetz festgehaltene Schutzpflicht des Staates, bei Gefährdung des Kindeswohl einzugreifen. Die wohlüberlegte Balance des Grundgesetzes bleibt also gewahrt.

Kinderrechte sind das, was dem Grundgesetz noch fehlt. Das haben jahrelange Debatten über die UN-Kinderrechtskonvention und das Ringen um den besten Weg beim Kinderschutz gezeigt. Kinderrechte stärken Kinder und ihre Eltern, sie stärken die gesamte Familie. Kinderrechte sind weder reine Symbolik noch bringen sie die bewährte Systematik des Grundgesetzes aus dem Gleichgewicht. Im Gegenteil: Kinderrechte im Grundgesetz sind ein Gewinn für alle – vor allem für die Kinder, deren eigenständige Entwicklungsnotwendigkeiten gestärkt werden.

 

Dieser Namensbeitrag von Katja Mast, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, erscheint anlässlich des Tages des Grundgesetzes am 23. Mai 2018 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ-Einspruch).

 

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