Werkverträge und Leiharbeit regulieren - Missbrauch beenden

Veröffentlicht am 01.06.2016 in Bundespolitik

Das Bundeskabinett hat heute den Gesetzentwurf zur Regulierung von  Werkverträgen und Leiharbeit verabschiedet. Jetzt gilt es, bei den parlamentarischen Beratungen schnell Ergebnisse zu erzielen, damit der Missbrauch zügig ein Ende findet. Der heutige Tag ist ein Meilenstein für gute Arbeit. 

Werkverträge und Leiharbeit regulieren, Missbrauch beenden – dafür stehen Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles und die SPD. Der heute von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf ist ein Meilenstein für gute Arbeit. Es muss Schluss sein mit der Zwei- und Drei-Klassen-Gesellschaft im Betrieb. Starke Arbeitnehmerrechte gibt es nur mit der SPD – das werden wir gegenüber CDU und CSU auch in den jetzt anstehenden Verhandlungen im Bundestag deutlich machen. Der Gesetzentwurf setzt den Koalitionsvertrag und die Sozialpartnervereinbarung um. Die Blockadehaltung der CSU wurde nach Wochen endlich aufgegeben. Jetzt müssen wir schnell zu guten Ergebnissen kommen.

Der Gesetzentwurf stellt klar, dass Leiharbeit auf ihre eigentliche Funktion zurückgeführt wird. Die Überlassungshöchstdauer wird auf längstens 18 Monate begrenzt. Equal Pay, die gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft, soll nach neun Monaten erfolgen. Darüber hinaus wird der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher untersagt. Für Überlassungshöchstdauer und Equal Pay können Abweichungen von beiden Fristen durch tarifvertragliche Vereinbarungen möglich sein.

Bei Werkverträgen gab es bisher ein Schlupfloch: Scheinwerkverträge können im Nachhinein in Leiharbeit umgewandelt werden. Die Regelung im Gesetzentwurf hat für diese zweifelhaften Werkverträge zur Folge, dass die Einsatzbetriebe die Beschäftigten als eigene Arbeitskräfte übernehmen müssen.

 

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