Wohngeldstärkungsgesetz im Bundestag eingebracht – Auch Pforzheim und der Enzkreis profitiert

Veröffentlicht am 01.07.2019 in Bundespolitik

Mast: „Mehr Wohngeld bedeutet mehr soziale Sicherheit“

Am vergangenen Freitag wurde das Wohngeldstärkungsgesetz in den Deutschen Bundestag eingebracht. „Ab 2020 werden mehr Haushalte mehr Wohngeld erhalten. Davon profitieren 660.000 Menschen bundesweit. Geld, das auch in Pforzheim und dem Enzkreis ankommt. Hier gibt es für über 2100 Haushalte mehr Geld. Mit einer Dynamisierung wird das Wohngeld künftig alle zwei Jahre an die Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Das ist ein echter sozialpolitischer Fortschritt“, so die SPD-Bundestagsabgeordnete und stellvertretende Fraktionsvorsitzende Katja Mast.

Im Durchschnitt erhöht sich das Wohngeld um ca. 30 Prozent. Die Höchstbeträge bis zu denen die Miete beim Wohngeld in Pforzheim erstattet werden können erhöhen sich um 10 Prozent. Im Enzkreis werden sie um 8,5 Prozent erhöht. Die Erhöhung der Höchstbeträge ist dabei nach den für die jeweiligen Landkreise oder Gemeinden geltenden Mietenstufen gestaffelt, die sich am örtlich maßgeblichen Mietniveau orientiert. Für Pforzheim gilt Mietenstufe IV, im Enzkreis Mietenstufe II.

„Unser Ziel ist klar: Bezahlbares Wohnen ist eine der sozialen Fragen unserer Zeit. Dafür brauchen wir ein Zusammenspiel aus mehr Investitionen, sozialem Wohnungsbau und zielgenauen Änderungen im Mietrecht und in der Sozialpolitik.“

Im Koalitionsvertrag habe sich die SPD erfolgreich für den Ausbau und die Verbesserung des Wohngeldes eingesetzt. „Wir wollen Wohngeldempfänger besser unterstützen und die Zahl der Geförderten erhöhen. Deshalb haben wir die Dynamisierung, die Erhöhung des Leistungsniveaus und eine neue Mietenstufe VII für einzelne Kommunen mit besonders angespannten Wohnungsmärkten durchgesetzt. Mehr Wohngeld bedeutet mehr soziale Sicherheit für alle“, so Mast.

Im parlamentarischen Verfahren setze sich die SPD außerdem für eine Klimakomponente im Wohngeld ein. Damit solle der Zugang zu Wohnungen mit höherem energetischem Standard für einkommensschwächere Haushalte unterstützt werden.

Das Gesetz soll im Herbst abschließend im Deutschen Bundestag beraten werden und zum 1. Januar 2020 in Kraft treten.

 

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