Brückenteilzeit im Bundestag | Mast: "Wir modernisieren die Arbeitswelt und geben Sicherheit“

Veröffentlicht am 28.09.2018 in Bundespolitik

Mit den Beratungen über den Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit wird diese Woche im Bundestag eine zentrale Forderungen der SPD aus dem Bundestagswahlkampf ins Parlament eingebracht. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD Katja Mast zeigt sich hoch erfreut darüber: "Wir modernisieren die Arbeitswelt und geben Sicherheit. Neun von zehn Beschäftigten in Deutschland wollen die Brückenteilzeit".

Eine Studie des Karriereportals Stepstone habe dies im vergangenen Jahr eindrucksvoll belegt. Damit sei ein solches Recht für Fachkräfte in Deutschland die wichtigste Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie der beste Weg aus der Teilzeit-Falle.

"Brückenteilzeit heißt Planbarkeit – für ArbeitnehmerInnen wie ArbeitgeberInnen. Und sie gibt Beschäftigten die Flexibilität, ihr Leben anhand ihrer Bedürfnisse zu gestalten - egal ob für Familie, Weiterbildung, Ehrenamt oder anderes", freut sich Mast. Der Gesetzentwurf zur Brückenteilzeit gibt Beschäftigten, die eine Zeit lang in Teilzeit gearbeitet haben, einen Rechtsanspruch auf Rückkehr in ihre vorherige Arbeitszeit. Der „Teilzeitfalle“ wird somit vorgebeugt. Denn häufig gelingt Beschäftigten nach einer Phase der Teilzeitarbeit die Rückkehr in Vollzeit nicht mehr. 
 
„Die Brückenteilzeit macht vielen das Leben leichter. Ganz besonders profitieren Frauen", analysiert Mast. "Sie ist zudem ein notwendiges Instrument für die Weiterbildung in Zeiten der Digitalisierung." Teilzeitarbeit ist stark weiblich geprägt. In Deutschland ist jede zweite berufstätige Frau teilzeitbeschäftigt. Im europäischen Durchschnitt ein Spitzenwert. In Pforzheim und dem Enzkreis arbeiten derzeit 25 000 Frauen in Teilzeit, sie stellen damit einen Anteil von mehr als 85 % aller Teilzeitbeschäftigten. Laut der Stepstone Studie wünschen sich Frauen als Unterstützung vom Arbeitgeber Fortbildungen zur Vorbereitung auf eine Führungsposition sowie Maßnahmen zur gezielten Förderung von Teilzeitkräften.
 
„Unterschiedliche Lebensphasen erfordern angepasste Arbeitszeiten. Konkret also auch das Recht, selbst zu entscheiden, wann man wieder zur vollen Arbeitszeit zurückkehren möchte“, so Mast abschließend.


Die Studie finden sie hier.

 

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