Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums erweitert | Mast: "Klimaschutz macht Städte und Gemeinden lebenswert"

Veröffentlicht am 01.10.2018 in Wahlkreis

Kommunen in Deutschland sind zentrale Akteure im Klimaschutz. Das liegt auch an deren Förderung durch die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums. Diese Richtlinie wird nun zum 1. Januar neu gestaltet. Gefördert werden unter anderem effiziente Außenbeleuchtung, Maßnahmen zur Einführung von "grünen Wellen" für den Fahrrad- und Fußverkehr an Ampeln und die Nutzung von smarten Datenquellen zur intelligenten Verkehrssteuerung.

"Vor allem finanzschwache Kommunen profitieren in allen Bereichen von erhöhten Förderquoten. Ich sehe in der Richtlinie gutes Potential für Pforzheim und die Enzkreisgemeinden", so Mast. Ab dem 1. Januar 2019 seien kommunale Betriebe schon bei einer 25-prozentigen kommunalen Beteiligung antragsberechtigt. Das teilte die Bundesumweltministerin Svenja Schulze SPD-Fraktionsvize Katja Mast mit.

Bei Fragen rund um die Förderung bietet das Service- und Kompetenzzentrum: Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) kostenfreie Beratung an (telefonisch unter 030 39001-170 oder per E-Mail unter skkk@klimaschutz.de). Weitere Informationen finden unter: www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie.

 

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