Der Bankkunde muss König sein!

Veröffentlicht am 09.05.2013 in Europa

Peter Simon und Evelyne Gebhardt, beide MdEP

EU-Kommission legt Gesetzesinitiative für europaweites Basiskonto, mehr Gebührentransparenz und problemloseren Wechsel vor
Bürger und Bürgerinnen in Europa sollen künftig europaweit einen gesetzlichen Anspruch auf ein Bankkonto haben. Das sieht ein Richtlinienvorschlag vor, den die Europäische Kommission am Mittwoch vorgestellt hat. "Die Zeit der Empfehlungen und freiwilligen Selbstverpflichtungen ist abgelaufen", begrüßen die SPD-Europaabgeordneten Peter SIMON und Evelyne GEBHARDT den Vorschlag.

Die freiwilligen Zugeständnisse der Geldhäuser hätten nicht die gewünschten Ergebnisse gebracht. "Nach wie vor wird Millionen von Menschen in Europa der Zugang zu einem Basiskonto verwehrt", kritisieren Peter SIMON und Evelyne GEBHARDT : "Ohne Bankkonto ist man heute vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen. Deshalb ist es wichtig, dass die Europäische Kommission endlich unserer Forderung folgt und den Anspruch auf ein solches Basiskonto rechtlich verpflichtend machen will", unterstreichen die beiden Parlamentarier: "Mit den Bankkunden zweiter Klasse beim Zugang zu Bankdiensten muss Schluss sein."

Evelyne GEBHARDT, sozialdemokratische Sprecherin für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, fordert ein grenzenloses Europa: "Ein Europa, in dem wir in einem anderen Land leben oder arbeiten können, ohne dabei einen bürokratischen Hürdenlauf absolvieren zu müssen, um ein Bankkonto für die alltäglichen Geschäfte zu eröffnen." Zugang zu grundlegenden Bankdienstleistungen wird nun jedem in der Union ansässigen Verbraucher gewährleistet, unabhängig der Nationalität oder des Nachweises eines Wohnsitzes. "Das Recht auf ein Basiskonto ist längst überfällig", so Evelyne GEBHARDT. "Dabei ist es unabdingbar, dass den Verbrauchern ein Bankkonto einfach und kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Dieser Service muss mit Grundanforderungen wie Zahlungsverkehrfunktionen, Online-Banking und einer Bankkarte ausgestattet sein."

Der Richtlinienvorschlag enthält neben dem Recht auf ein Basiskonto zudem weitere wichtige Neuerungen bezüglich mehr Preistransparenz bei den Kontogebühren und für einen problemloseren Kontenwechsel. "Der Verbraucher muss klar im Mittelpunkt stehen", kritisiert Peter SIMON, Mitglied des Wirtschafts- und Währungsausschusses. "Es ist nicht hinnehmbar, dass ein Kunde aufgrund fehlender Vergleichbarkeit oder einem enormen bürokratischen Aufwand, einen Kontowechsel gar nicht erst in Erwägung zieht."

Für mehr Transparenz und Vergleichbarkeit sollen nach dem Kommissionsvorschlag ein einheitliches Informationsblatt mit der detaillierten Aufschlüsselung sämtlicher Kontoführungsgebühren sorgen - sowie eine unabhängige Website, die einen Gebührenvergleich zwischen sämtlichen Kontoanbietern ermöglicht. Zudem soll zukünftig bei einem Bankwechsel die neue Bank für die komplette Abwicklung des alten Kontos zuständig sein und diese Leistung so kostengünstig und zeitnah wie möglich für den Kunden erbringen. "Von dem stärkeren Wettbewerb unter den Banken profitieren auch die Kunden gleich in doppelter Weise", so der baden-württembergische Europaabgeordnete Peter SIMON abschließend: "Die Qualität der Bankdienstleistungen wird steigen und die Kosten sinken."

 

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Katja Mast